Was ist der AIA-Standard?
JAVE Treuhand AG: Der AIA-Standard ist ein internationaler Standard mit dem Ziel, Steuerhinterziehung zu verhindern. Bis jetzt haben sich über 100 Länder verpflichtet, den Standard zu übernehmen. Darin wird geregelt, wie die teilnehmenden Länder untereinander Informationen über Finanzkonten und Wertschriftendepots austauschen.

Welche Informationen werden ausgetauscht?
JAVE Treuhand AG: Es werden persönliche Daten wie die Kontonummer, Name, Adresse, Geburtsdatum sowie die Steueridentifikationsnummer erfasst. Sollte die Person eine steuerliche Ansässigkeit im Ausland haben, werden die persönlichen Angaben sowie die Finanzdaten an das jeweilige Land übermittelt.

Werden Informationen über Immobilien ausgetauscht?
JAVE Treuhand AG: Nein, es werden keine Daten über Immobilien im Ausland ausgetauscht. Es kann allerdings sein, dass die Steuerbehörde bei Nachforschungen über die Daten der Finanzkonten auch anderes Vermögen entdeckt. Wenn man zum Beispiel ein Bankkonto im Ausland besitzt, auf welches die Mieter ihre Mieten einzahlen, kann es sein, dass die Steuerbehörde herausfindet, dass es sich um Mieteinnahmen handelt.

Wer ist vom AIA betroffen?
JAVE Treuhand AG: Alle Personen, die im Ausland Finanzkonten besitzen, sind von diesem Abkommen betroffen. Es gilt für private Personen wie auch für juristische Personen (z.B. Firmen).

Sind IV-Bezüger, Personen mit Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfebezüger speziell davon betroffen?
JAVE Treuhand AG: Nein, das Abkommen betrifft alle Personen mit Finanzkonten. Jedoch können die Konsequenzen für IV-Bezüger, Personen mit Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfebezüger angesichts ihrer spezifischen Situation schwerwiegender sein.

Was meinen Sie damit?
JAVE Treuhand AG: Ich mache Ihnen ein Beispiel. Herr A. lebt in der Schweiz. Er bezieht Ergänzungsleistungen, da sein Renteneinkommen gering ist. Zusätzlich hat er einen Wohnblock in der Türkei, den er vermietet. Die Mieter bezahlen ihre Mieten regelmässig auf ein Bankkonto in der Türkei ein. Ende Jahr hat das Konto ein Saldo von 50‘000 TL. Herr A. hat dieses Bankkonto und den Wohnblock nicht in der Steuererklärung erfasst. Nun wird dieses Konto der Schweizer Steuerbehörde gemeldet. Die Steuerbehörde wird nun nachfragen, woher das Geld stammt und wird einen detaillierten Bankauszug verlangen. Somit ist es möglich, dass die Steuerbehörde herausfindet, dass es sich um Mieten handelt und Herr A. einen Wohnblock besitzt. Da die Miete als zusätzliches Einkommen gilt, hätte er eventuell keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen gehabt. Es wäre also möglich, dass diese zurückbezahlt werden müssen sowie eine Busse wegen Steuerhinterziehung und falscher Angaben die Folge davon wäre.

Wie wird eine Immobilie und Mieteinnahmen, die man im Ausland besitzt und erhält in der Schweiz versteuert?
JAVE Treuhand AG: Das ist etwas, was viele nicht wissen: Immobilien, die sich im Ausland befinden, sowie ihre Erträge werden in der Schweiz nicht besteuert. Sie müssen indessen trotzdem in der Schweizer Steuererklärung deklariert werden, weil ausländische Immobilienerträge und Vermögenswerte für die Steuersatzbestimmung (Steuerprogression) berücksichtigt werden. Da die Erträge häufig tief sind und die Progressionswirkung bei der Vermögenssteuer sehr bescheiden ist, macht es wenig Sinn, diese vor den Schweizer Steuerbehörden zu verstecken. Man muss also nicht zusätzlich in der Schweiz Vermögens- und Einkommenssteuern auf dieser Immobilie und den Erträgen bezahlen, da diese vor Ort in der Türkei versteuert werden.

Was passiert mit Schweizer Finanzkonten?
JAVE Treuhand AG: Wenn jemand im Ausland wohnt und ein Schweizer Finanzkonto besitzt, werden die Daten des Kontos an das jeweilige Land übermittelt, sofern es sich um einen Partnerstaat der Schweiz handelt. Der AIA funktioniert also in beide Richtungen: beide AIA-Länder schicken jeweils ihre Daten an das andere Land.

Mit welchen Staaten hat die Schweiz den AIA bisher vereinbart?
JAVE Treuhand AG: Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF führt eine aktualisierte Liste der Staaten und Territorien, mit denen die Schweiz den AIA vereinbart hat. Das Parlament entscheidet über die Aktivierung des AIA mit jedem einzelnen Partnerstaat.

Die Liste findet man unter:

https://www.sif.admin.ch/sif/de/home/themen/informationsaustausch/automatischer-informationsaustausch/automatischer-informationsaustausch1.html

 

Hat die Schweiz ein AIA-Abkommen mit der Türkei?
JAVE Treuhand AG: Zurzeit existiert kein AIA-Abkommen zwischen der Schweiz und der Türkei. Die Türkei hat erst im April 2017 die sogenannte AIA-Vereinbarung mit 90 Ländern unterschrieben, die eine Einführung des Standards ab 2018 vorsieht. Gemäss Angaben des SIF gibt es derzeit kein AIA-Abkommen zwischen der Schweiz und der Türkei (Stand November 2017). Jedes Abkommen muss zudem vom Schweizerischen Parlament genehmigt werden, und zurzeit liegt dem Parlament kein solcher Antrag vor. Wann und ob ein AIA-Abkommen mit der Türkei erfolgt, ist also noch unklar.

Wann wird das AIA-Abkommen mit der Türkei kommen?
JAVE Treuhand AG: Diese Frage ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht eindeutig zu beantworten.  Die Türkei hat ihren Willen im Herbst 2014 geäussert, den Standard einzuführen. Da sehr viele Länder den Standard bereits eingeführt haben bzw. bald einführen werden, entsteht somit ein grosser Druck mitzumachen. Wir gehen daher davon aus, dass auch die Türkei das AIA-Abkommen umsetzen wird. Doch zu welchem Zeitpunkt ist schwierig zu sagen.

Was empfehlen Sie in der Schweiz lebenden Personen mit Finanzkonten in der Türkei?
JAVE Treuhand AG: Dies ist ganz individuell und muss in einem persönlichen Gespräch ermittelt werden.  Wichtig ist, frühzeitig zu reagieren. Wir sind auf das AIA-Abkommen spezialisiert und bieten in unserem Treuhandbüro Beratungsgespräche zum AIA an. In den Beratungen schauen wir die Situation und Finanzlage jeder Person individuell und persönlich an und entwickeln dann eine gemeinsame Strategie mit den Personen. Grundsätzlich empfehlen wir eine Selbstanzeige.

Wie funktioniert eine Selbstanzeige?
JAVE Treuhand AG: Die steuerpflichtigen Personen können mit der Einreichung der Steuererklärung bisher nicht versteuertes Einkommen und Vermögen offenlegen. Einmal im Leben kann eine Person in der Schweiz eine straflose Selbstanzeige machen. Das bedeutet, dass man zwar allenfalls Steuern nachzahlen muss, aber keine Busse. Die Nachbesteuerung bei einer straflosen Selbstanzeige umfasst längstens einen Zeitraum von 10 Jahren.

JETZT ANRUFEN

ÜST

Call Now